Im folgenden eine kurze Gegenüberstellung von dem, was in den betreffenden Artikeln der allgemeinen Menschenrechte von einer fairen Gerichtsverhandlung gefordert wird:
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Und hier im Vergleich dazu, wie die faschistischen Juristen in der BRD im Mordfall „Mia aus Kandel“ handeln und argumentieren:
(Aus einem Artikel bei RT kopiert)
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Ich glaube, die Verkommenheit der BRD-Justiz lässt sich so sehr deutlich darstellen.
Das Recht auf eine öffentliche Verhandlung ist nicht nur ein Recht des Angeklagten, sondern auch ein Recht der Bevölkerung in einer Republik („res publica“ = öffentliche Sache).
Denn Öffentlichkeit, also Transparenz, ist die wichtigste Voraussetzung dafür, daß auch die Richter sich an geltendes Recht halten müssen, statt daß einfach Verbrecher in schwarzen Roben Selbstjustiz üben und diese dann dem Volk kraft ihres Amtes als „Rechtsprechung“ verkaufen.
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(Nur weil derjenige, der Selbstjustiz übt, eine schwarze Robe trägt, wird aus Selbstjustiz kein „faires Gerichtsverfahren“)
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Eine Elite, die hinter verschlossenen Türen „Gerichtsurteile“ fällt, hat sich bereits dadurch demaskiert.
Auch die Argumentation der „Juristen“ ist sehr entlarvend:
Die Nichtöffentlichkeit der Verhandlung verbessert die Möglichkeiten des Gerichts.
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Ja, natürlich stimmt das.
Nur: in einem funktionierenden Rechtsstaat hat es primär um Transparenz und ein faires Urteil zu gehen,
und nicht darum, daß irgendwelche Schandrichter „bessere Möglichkeiten“ haben.
„Bessere Möglichkeiten“ wofür eigentlich?
Dafür, die Gesetze noch stärker zu beugen und noch frecher zu agieren?
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Menschen beschweren sich bei anderen immer über den eigenen größten Fehler:
der Dieb sieht überall Diebe,
der Egoist beschwert sich am meisten über den Egoismus anderer,
die Terroristen von der CDU wittern überall Terroristen,
die Faschisten von der „Antifa“ wollen Faschismus bekämpfen,
und wovor warnen die Richter in der BRD am meisten?
Richtig: vor Selbstjustiz!
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Dabei zeigt das Gebaren der deutschen Richter eindeutig, daß in Wirklichkeit sie es sind, die Selbstjustiz üben, mit ihren nichtöffentlichen Verhandlungen und ihren „Deals“.
Nur weil derjenige, der Selbstjustiz übt, an der Uni war, eine schwarze Robe trägt und ein paar Beschwörungsformeln („Im Namen des Volkes“) vor sich hin murmelt,
ändert das nichts daran, daß es sich um Selbstjustiz handelt.
Die Bürger hingegen, die lediglich Transparenz und Öffentlichkeit fordern, sind im Gegensatz zu den deutschen Richtern wirklich an einem fairen Gerichtsverfahren interessiert.
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LG, killerbee
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PS
Daß im von „Christen“ betriebenen Arbeitslager namens „BRD“ auf die Menschenrechte gepfiffen wird, erkennt jeder, der sich einfach mal die besagten 30 Artikel durchliest.
Das „Polizei-Aufgabengesetz“ z.B. verstößt gegen Artikel 9 und der „Staatstrojaner“ verstößt gegen Artikel 12.
Was sich die „Christen“ in Deutschland herausnehmen, das ist wirklich an Chuzpe nicht mehr zu überbieten.
Schuld daran ist einzig und allein das deutsche Volk; vorrangig die Wähler der dafür verantwortlichen Parteien und die Nichtwähler, die alles durch Desinteresse absegnen.
Das hört nicht eher auf, als bis wir dieses verkommene Pack aus den Parlamenten gewählt haben; denn wer nicht im Parlament sitzt, der kann auch nichts mehr beschließen.
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