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Der Kommentarbereich zu dem Artikel steht euch zur Verfügung, um eure Beobachtungen und Ergebnisse bei der Auszählung zu dokumentieren.
Einfach hinschreiben, wieviel % der Zweitstimmen die AfD und die CDU in eurem Wahllokal bekommen haben.
Denkt daran: die Auszählung ist öffentlich!
Jeder Bürger hat das Recht, beim Auszählen anwesend zu sein,
niemand hat das Recht, euch davon abzuhalten.
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Wahlbeobachtung
Sowohl für das Wahlverfahren der Bundestagswahl als auch der Europawahl gilt das Öffentlichkeitsprinzip.
Jedermann hat das Recht vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten.
Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim.
Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachter ist nicht erforderlich.
Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. […]
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LG, killerbee
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