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Erst heute erschien ein Artikel bei PI, wo es um eine schwedische Abgeordnete mit afrikanischen Wurzeln geht, die sich dafür stark machen wolle, kriminelle Ausländer nicht abzuschieben.
Ihre Begründung lautet:
„Kriminelle Schweden werden ja auch nicht aus Schweden abgeschoben!“
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Man kann diese Argumentation ganz logisch zerpflücken, denn in ihr befindet sich ein raffinierter Fehler.
Wer ihn findet und darauf aufmerksam macht, ist in einer gerechten Diskussion unschlagbar und gewinnt.
Nehmen wir als Beispiel also einen Schweden, der in Schweden einen Mann beraubt.
Nun vergleichen wir ihn mit einem „Asylbewerber“, der in Schweden einen Mann beraubt.
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Auf den ersten Blick würde man sagen:
„Beide begehen dasselbe Verbrechen, darum sollte man beide gleich bestrafen.
Da der Schwede nicht abgeschoben wird, darf man den Asylbewerber auch nicht abschieben.“
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Aber auf den zweiten Blick sind die Verbrechen eben nicht gleich, denn
der Asylbewerber missbraucht zusätzlich noch das Gastrecht!
Und dieses zusätzliche Verbrechen, das er begeht, rechtfertigt auch die zusätzliche Bestrafung in Form der Abschiebung.
Ganz einfach.
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Wenn euch also irgendwann mal wieder einer mit diesem Trick hereinlegen will und sagt:
„Kriminelle Ausländer darf man nicht abschieben, weil kriminelle Einheimische auch nicht abgeschoben werden“,
so muss sofort wie aus der Pistole geschossen die Richtigstellung kommen:
„Es ist gerecht, einen kriminellen Ausländer auszuweisen, weil dieser im Gegensatz zum Einheimischen zusätzlich noch das Gastrecht missbraucht hat“
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Eigenartig, daß sich in ganz Deutschland kein einziger professioneller Jurist findet, der auf diesen trivialen Unterschied aufmerksam macht…
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LG, killerbee
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PS
Zum Vergleich:
a) Ein Mann stiehlt etwas aus einem Geschäft.
b) Ein Mitarbeiter eines Geschäfts stiehlt etwas aus dem Geschäft, für das er arbeitet.
Beide Personen werden natürlich für den Diebstahl bestraft.
Aber ZUSÄTZLICH wird die Person in b) noch von ihrem Chef rausgeworfen.
Warum?
Ist das nicht ungerecht?
Dem Mann in a) wurde ja schließlich auch nicht gekündigt!
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Nein, es ist nicht ungerecht.
Denn die Person in Beispiel b) hat ja nicht nur gestohlen, sondern ZUSÄTZLICH noch das Vertrauen ihres Chefs missbraucht!
Deswegen ist es eben fair, daß diesem Mann auch ZUSÄTZLICH noch gekündigt wird.
Oder ist dem Chef zuzumuten, jemanden weiterzubeschäftigen, der ihn nachweislich hintergangen hat?
Genausowenig ist den Deutschen zuzumuten, eine Person zu beherbergen und zu versorgen, die uns zuerst angelogen hat sie brauche Schutz und uns dann Schaden zufügt, indem sie kriminell wird.
Wenn die Person dann nicht nur einmal, sondern vielfach gegen das Gesetz verstoßen hat, ist sowieso jede weitere Diskussion hinfällig.
Ein „Intensivtäter“, der nicht abgeschoben werden kann, ist daher ein Zeichen dafür, daß die Deutschen komplett den Verstand verloren haben,
bzw. dafür, daß diese Kriminellen offensichtlich genau das machen, was die CDU von ihnen will, so daß man ihnen hier weiter freie Hand lässt.
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(Warum sollte die CDU kriminelle Ausländer aus islamischen Staaten abschieben wollen? Wie soll man denn sonst Akzeptanz für Kriege im Nahen Osten erzeugen, wenn nicht mit kriminellen Moslems? Wie soll man denn sonst den Abbau von Persönlichkeitsrechten rechtfertigen? Wie soll man denn sonst 80 Millionen Menschen in ein Stadium der Angst versetzen? Auf wen sollen die „Konservativen“ denn sonst schimpfen, wenn nicht auf die „scheiß Moslems!“)
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Ihr seht: man muss genau hinschauen.
Nicht alles, was auf den ersten Blick gleich erscheint, ist auch gleich.
Ein Deutscher, der in Deutschland Drogen verkauft,
und ein „Flüchtling“, der in Deutschland Drogen verkauft,
das sind zwei ganz unterschiedliche Fälle!
Weil der Flüchtling eben zusätzlich noch das Gastrecht der Deutschen missbraucht!
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