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Man sollte sich zuerst klarmachen, daß „Verfassung“ im normalen Sprachgebrauch auf zweierlei Weise verwendet werden kann.
Die erste ist die formal-juristische, wo die Verfassung das rechtliche Grundgerüst eines Staates darstellt.
Fast alle Staaten haben eine solche Verfassung, die im allgemeinen von einer verfassunggebenden Nationalversammlung beschlossen wurde; in den USA z.B. heißt diese Verfassung „Constitution“.
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Der Begriff „Verfassung“ kann jedoch auch im nicht-juristischen Sinne benutzt werden, z.B. „Herr Müller befindet sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung“.
In diesem Zusammenhang wäre „Zustand“ ein Synonym für „Verfassung“, man hätte auch sagen können „Herr Müller befindet sich in gutem körperlichen und geistigen Zustand“.
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Eine einfache Frage: Wenn ein Politiker den Begriff „Verfassung“ benutzt, woher wollt ihr wissen, ob er ihn im juristischen Sinne oder im Sinne von „Zustand“ benutzt?
Klingt das irgendwie anders? Kann man das in einer Rede unterscheiden?
Nein, kann man nicht.
Und hier sind wir wieder beim beliebtesten Trick in der Politik überhaupt:
Man verwendet Begriffe, die von 99,9% auf eine gewisse Art verstanden werden, aber meint dieses Mal genau die andere Bedeutung des Wortes.
So kann man dem Politiker nicht vorwerfen, gelogen zu haben.
Er hat nur eine Bedeutung des Wortes verwendet, die im allgemeinen so nicht verstanden wird, obwohl man sie auch so verstehen kann.
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(„Ich lüge nie. Ich werde nur immer falsch verstanden.“)
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Die an sich total einfache Frage:
„Hat Deutschland eine Verfassung?“
lässt sich also auf zweierlei Arten beantworten.
Je nachdem, ob man den Begriff formal-juristisch oder im Sinne von „Zustand“ versteht.
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Die formal-juristische Antwort lautet eindeutig „Nein“, Deutschland hat keine Verfassung.
Kann jeder in Artikel 146 GG nachlesen:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Ein Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern lediglich ein juristisches Grundgerüst, um ein „staatsähnliches Gebilde“ zu verwalten.
Die BRD war nichts weiter als ein Verwaltungsobjekt der Siegermächte und das Grundgesetz diente dazu, die öffentliche Ordnung darin aufrecht zu erhalten.
Ich behaupte auch nicht, daß das Grundgesetz schlecht ist; es ist brauchbar und hat seinen Zweck erfüllt.
Nur: deswegen ist es noch lange keine Verfassung.
Denn eine Verfassung wird vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen.
Dieses ist bisher offensichtlich noch nicht passiert (oder wann genau kam die verfassunggebende Nationalversammlung zusammen?) und wenn es nach dem Willen der Faschisten von CDU/CSU und den westlichen Siegermächten geht, wird dies natürlich auch nie passieren.
Denn das Grundgesetz ist perfekt für einen „Wirtschaftsstandort“ (aka Arbeitslager) oder eine Kolonie geeignet, weil den Verwaltern (Politikern) hier viel mehr Rechte zugestanden werden, als in einem demokratischen Rechtsstaat.
In einer demokratischen Verfassung Deutschlands könnte nämlich stehen, daß Volksentscheide durchzuführen sind oder daß die Abgeordneten ihrem Wahlkreis verpflichtet sind.
Im Grundgesetz sind Volksentscheide natürlich absichtlich nicht vorgesehen und jede Verpflichtung des Abgeordneten dem Volk gegenüber wird rigoros abgelehnt.
Weil es in Arbeitslagern eben nicht um den Willen der Arbeiter, sondern um die Profite der Lagerbetreiber geht.
Da wäre es doch total hinderlich, wenn die Kapos des Arbeitslagers auf einmal auf die Wünsche ihrer Zwangsarbeiter Rücksicht nehmen müssten, findet ihr nicht?
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(Den Slogan sollte sich die BRD quer über ihre schwarz-rot-goldene Flagge schreiben, damit jeder sofort weiß, daß die BRD kein Staat, sondern lediglich ein Arbeitslager ist)
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Deutschland besitzt also keine Verfassung im juristischen Sinne.
Das ist völlig klar und natürlich weiß jeder Jurist/Politiker, daß es so ist.
Dennoch besitzt Deutschland eine „Verfassung“ im Sinne von „Deutschland befindet sich in einem gewissen Zustand“.
Wenn ein Politiker von der „Deutschen Verfassung“ redet, muss er logischerweise in Wirklichkeit den „Zustand Deutschlands“ meinen.
Denn eine juristische Verfassung hat Deutschland nicht und was es nicht gibt, darüber kann man schlecht urteilen.
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Um es prägnant in einem Satz auszudrücken:
„Die Verfassung Deutschlands besteht darin, keine Verfassung zu haben“
oder anders:
„Der jetzige Zustand Deutschlands ist dergestalt, daß es eben keine Verfassung hat“
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Wenn man in den Reden der Politiker jedes Mal, wenn sie von der „Verfassung“ reden, in Gedanken den Begriff „Zustand“ einsetzt, ergibt alles viel mehr Sinn.
Der „Verfassungsschutz“ ist dann in Wirklichkeit ein „Zustands-Schutz“, was bedeutet, daß er den „Ist-Zustand“ Deutschlands schützt.
Und jetzt versteht man sofort, warum man Ärger mit dem „Zustands-Schutz“ bekommt, wenn man zum Beispiel den Abzug der amerikanischen Besatzungstruppen fordert:
weil diese Forderung den jetzigen Zustand Deutschlands als amerikanische Kolonie gefährdet.
Auch die Forderung: „Die Politiker sollen machen, was das Volk will“ ist natürlich ein Fall für den Zustands-Schutz.
Denn der Zustand Deutschlands ist ja gerade der, daß Politiker nicht dem Volk gegenüber verantwortlich sind.
Kriminalität (durch Ausländer) wiederum ist kein Grund für den Zustands-Schutz, aktiv zu werden.
Weil sich diese Kriminalität nämlich nicht schädlich auf den Ist-Zustand Deutschlands auswirkt, sondern im Gegenteil dazu führt, daß die Politiker mehr Überwachung, mehr Rechte für die Polizei, Bundeswehr im Inneren, etc. durchsetzen können.
Kriminalität wirkt „Zustands-stabilisierend“, was auch der Grund dafür ist, warum der Verfassungsschutz selber über seine V-Leute Kriminalität provoziert/verübt.
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(„Celler Loch“: der Verfassungsschutz verübte einen Anschlag und behauptete, die RAF sei es gewesen.)
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Der allergrößte Clou ist aber folgender:
Sogar die Forderung, Deutschland solle sich endlich eine richtige Verfassung geben, ist natürlich verfassungsfeindlich.
Weil die Verfassung Deutschlands eben darin besteht, KEINE Verfassung zu haben.
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Wenn ihr diese Dualität im Begriff „Verfassung“ begriffen habt, ergeben die Äußerungen von Politikern auf einmal viel mehr Sinn.
So heißt es zum Beispiel in einem Artikel über Gauck:
Zum Geburtstag des Grundgesetzes hat Bundespräsident Gauck die Demokratie als beste Staatsform bezeichnet, die es gibt.
Gleichzeitig wandte er sich gegen jene, die mit dem Schlachtruf „Wir sind das Volk“ die Verfassung aushöhlen wollen.
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Dumme Frage: Was meint Gauck, wenn er von der „Verfassung“ spricht?
Meint er die juristische oder meint er lediglich „den Zustand“ Deutschlands?
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Antwort:
Er kann gar nicht die juristische Verfassung Deutschlands meinen, denn die gibt es nicht.
Was es nicht gibt, das kann man auch nicht aushöhlen.
Also muss Gauck den Begriff „Verfassung“ im Sinne von „Zustand“ benutzt haben.
Und schon ergibt alles Sinn.
Die Verfassung Deutschlands, der Zustand Deutschlands, besteht darin, daß sich die Politiker immer über die Wünsche und Interessen des Volkes hinwegsetzen können.
Wenn nun auf einmal das Volk unzufrieden ist, aufsteht und mit dem Slogan „WIR sind das Volk!“ Mitsprache und die Beachtung ihrer Interessen einfordern,
so wird dadurch natürlich die Verfassung, der Zustand, Deutschlands ausgehöhlt.
Weil die Politiker dann eben nicht mehr so einfach machen können, was sie wollen.
Verstanden?
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Ich liebe Gauck.
Denn Gauck sagt fast immer die Wahrheit.
Man muss ihn nur verstehen.
Viele Deutsche beherrschen ihre eigene Sprache nicht und darum fällt es den Politikern so leicht, sie an der Nase herumzuführen.
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LG, killerbee
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