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(“Kommt bald nach Deutschland, meine Soldaten! Eure Familien könnt ihr später nachholen. Die scheiß Deutschen werden durch höhere Steuern für sie bluten und das Geld wird auf den Konten meiner Freunde, der Wirtschaftsbonzen landen! Hach, was bin ich schlau…”)
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Anstatt daß ich euch jetzt einfach meine Meinung zum Thema “Familiennachzug” in einem Artikel vorstelle, liefere ich euch zunächst einen Denkanstoß.
Danach werden meine Erläuterungen zu dem Thema eigentlich überflüssig sein, weil ihr selber bis dorthin gedacht habt.
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Florida Rolf
Ein als „Florida-Rolf“ bezeichneter Deutscher (* 1939) wurde 2003 im Zusammenhang mit Diskussionen um sogenannte „Sozialschmarotzer“ in den Medien bekannt.
Im August 2003 berichtete die Bild, dass Rolf J. mit der monatlich aus Deutschland überwiesenen Sozialhilfe in Miami Beach ein Appartement in unmittelbarer Strandnähe finanziere. Der angebliche „Sozialschnorrer“ wurde in dem Artikel „Florida-Rolf“ genannt.
Der Mann war nach einer gescheiterten Ehe 1979 nach Florida gezogen und arbeitete dort als Immobilienmakler. Nach der Diagnose einer Bauchspeicheldrüsenentzündung wurde er 1985 erwerbsunfähig. Nachdem ihm ein Gutachter bestätigte, dass bei einer Rückkehr nach Deutschland eine erhöhte Suizidgefährdung bestehe, stimmte das Sozialamt seinem Wohnsitz in Florida zu und überwies ihm monatlich 1.425 DM als angemessenen Lebensunterhalt. Die Höhe der Gesamtleistung einschließlich Kosten der Unterkunft belief sich nach anderen Quellen auf 1.900 DM pro Monat.
Grundlage der Zahlungen war § 119 des Bundessozialhilfegesetzes, wonach in besonderen Notfällen auch im Ausland lebende deutsche Staatsbürger ein Anrecht auf Sozialhilfe haben. Dieses Gesetz war geschaffen worden, um sozialhilfebedürftig gewordenen Opfern der NS-Herrschaft die Rückkehr nach Deutschland zu ersparen.
Zum Zeitpunkt des Bild-Artikels waren nach Angaben des Nachrichtenmagazins Der Spiegel 959 im Ausland lebende Personen sozialhilfeberechtigt.
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Im Folgenden verabschiedete das Kabinett auf Initiative der Bundessozialministerin Ulla Schmidt eine Verschärfung der Richtlinien zur Zahlung von Sozialhilfe ins Ausland.
Im Folgenden verabschiedete das Kabinett auf Initiative der Bundessozialministerin Ulla Schmidt eine Verschärfung der Richtlinien zur Zahlung von Sozialhilfe ins Ausland.
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Seither ermöglicht der die Sozialhilfe für Deutsche im Ausland regelnde § 24 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch nur noch bei Pflege und Erziehung eines aus rechtlichen Gründen im Ausland bleibenden Kindes, bei längerfristiger stationärer Betreuung in einer Einrichtung, bei schwerer Pflegebedürftigkeit sowie bei hoheitlicher Gewalt Sozialhilfezahlungen ins Ausland.
Die Gefährdung von Leib und Leben im Fall einer Rückkehr nach Deutschland ist kein Grund mehr für die Gewährung von Leistungen für im Ausland lebende Deutsche.
Die Gefährdung von Leib und Leben im Fall einer Rückkehr nach Deutschland ist kein Grund mehr für die Gewährung von Leistungen für im Ausland lebende Deutsche.
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Ende des Zitats.
Quelle ist wikipedia; hier der Link.
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Wie ihr seht, habe ich die wichtigsten Sätze in Fettschrift hervorgehoben und wiederholt.
Nun denkt selber!
Zieht eure eigenen Schlüsse!
Und mit diesen neu gewonnenen Erkenntnissen geht nochmal an die Diskussion über den “Familiennachzug” heran.
Damit könnt ihr den ganzen Schwarzmalern ein für allemal ihr Maul stopfen.
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Wenn ihr so denkt wie ich, dann werdet ihr im anschließenden Artikel zu diesem Thema keinerlei Überraschungen erleben.
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LG und einen schönen Sonntag noch,
killerbee
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